Online-Fachgespräch
01. Juli 2026
16:00 bis 19:00 Uhr
Evangelische Akademie zu Berlin (EAB);
Zentrum für Gesundheitsethik (ZfG)
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes hat der Deutsche Bundestag im März dieses Jahres wichtige Änderungen für die Lebendorganspende beschlossen. Die Reform ermöglicht unter anderem neue Formen der Spende wie die Überkreuzlebendnierenspende und die nicht-gerichtete anonyme Lebendnierenspende. Gleichzeitig wird der bisherige Subsidiaritätsgrundsatz – nach dem eine Lebendspende nur in Betracht kam, wenn keine postmortale Spende verfügbar war – aufgehoben. Darüber hinaus soll der Schutz der Spenderinnen und Spender u.a. durch detailliertere Vorgaben zur Aufklärung über die mit einer Lebendspende verbundenen Risiken, eine verpflichtende psychosoziale Evaluation potenzieller Spenderinnen und Spender und die Einsetzung von Lebendspendebegleitpersonen verbessert werden.
In den parlamentarischen Anhörungen zum Gesetzentwurf wurde deutlich, dass die Reform zwar breite Zustimmung findet, ihre praktische Umsetzung jedoch zahlreiche ethische, medizinische und organisatorische Fragen aufwirft. Wie kann Freiwilligkeit in komplexen familiären oder emotionalen Entscheidungssituationen verlässlich beurteilt werden? Welche Formen unabhängiger Beratung und psychosozialer Begleitung sind notwendig, um Spenderinnen und Spender angemessen zu unterstützen? Und welche Folgen hat die Aufhebung des Subsidiaritätsprinzips für das ärztliche Ethos und die Rolle der Transplantationsmedizin?
Das Fachgespräch greift diese Anschlussfragen auf und bringt Perspektiven aus Ethik, Medizin und psychosozialer Praxis zusammen. Ziel ist es, zentrale Herausforderungen der Umsetzung des neuen Gesetzes zu diskutieren und zu überlegen, welche institutionellen Strukturen und professionellen Konzepte nötig sind, um eine verantwortungsvolle Praxis der Lebendorganspende zu gewährleisten.
Programm
16:00 – 16:10 Uhr Begrüßung und Einführung
16:10 – 16:45 Uhr Ethische Fragen im Zusammenhang mit der Änderung des TPG
Prof. Dr. Silke Schicktanz, Professorin für Kultur und Ethik der Biomedizin, Universitätsmedizin Göttingen; Präsidentin der Akademie für Ethik in der Medizin e.V. (AEM)
16:45 – 17:20 Uhr Was bedeuten die neuen gesetzlichen Vorgaben für Ärzt*innen?
Prof. Dr. med. Barbara Suwelack, Sektion Transplantationsnephrologie, Universitätsklinikum Münster; Leiterin Deutsches Lebendspende Register
17:20– 17:55 Uhr Beratung und psychosoziale Begleitung bei der Lebendorganspende
Dr. med. Mariel Nöhre, Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie, Medizinische Hochschule Hannover; Vorsitzende der Kommission Psychologie/Psychosomatik der Deutschen Transplantationsgesellschaft e.V. (DTG)
17:55 – 19:00 Uhr Welche Folgen haben die neuen gesetzlichen Vorgaben für die Praxis?
Diskussion mit Referierenden und dem Publikum