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In Fachkreisen wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2025 über 1250 Menschen eine Assistenz für einen Suizid in Anspruch genommen haben. Auch wenn das bislang nur 0,1% aller Todesfälle in Deutschland sind, begegnet vermehrt Mitarbeitenden in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie auch Seelsorgenden die Frage nach einer Begleitung beim Assistierten Suizid. Dieser Wunsch, mit Hilfe eines Assistierten Suizids sterben zu dürfen, kann in den Mitarbeitenden einen erheblichen Moral Distress hervorrufen, ausgelöst durch die innere Diskrepanz zwischen der Ausübung professioneller Verantwortung und der eigenen Gewissensüberzeugung.
Um diesem Spannungsfeld angemessen begegnen zu können, ist eine bewusste Auseinandersetzung mit der eigenen ethischen Haltung zum assistierten Suizid hilfreich. Dazu gehört auch die ethische Reflexion institutioneller Positionen, etwa der Ev.-Lutherischen Kirche oder anderer religiöser Gemeinschaften. Eine klare innere Positionierung kann Mitarbeitenden helfen, authentisch zu bleiben und zugleich professionell einen offenen Gesprächsraum für unterschiedliche Wertevorstellungen zu ermöglichen.
Solange die Gesetzeslage weiterhin offen ist, sind umso mehr die Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens gefragt, mit und für die Mitarbeitenden eine offene, nicht tabuisierende Organisationskultur zu entwickeln, die Handlungssicherheit im Umgang mit dieser neuen Herausforderung aufzeigt.
Ev. Medizinethik
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