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Liebe Leser*innen, liebe Kolleg*innen, liebe Ethik-Interessierte,
die letzten Wochen waren am Zentrum für Gesundheitsethik gut gefüllt mit Tagungen und Veranstaltungen. Wir haben anregende Diskussionen geführt, die Fragen vom Lebensanfang bis zum Lebensende umfassten. Dadurch wollen wir einen Beitrag leisten, der idealerweise bis in konkrete Bezüge der Versorgung spürbar wird. Dieser Transfer, der auch unter dem Schlagwort Translationale Ethik diskutiert wird, ist empirisch schwer zu untersuchen – auch wenn die, die an solchen Diskussionen beteiligt sind, ihn für sehr plausibel halten.
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In Zeiten knapper Kassen und Spar-Notwendigkeiten denken verschiedene Gremien der Landeskirche – mal lauter und mal leiser – darüber nach, wie mit Einrichtungen wie dem Zentrum für Gesundheitsethik zukünftig verfahren werden soll. Für die weitere Ausgestaltung dieses Prozesses würden wir uns freuen, wenn Sie uns genau von solchen Transfers berichten. Wo haben Sie erlebt, wie Sie für Ihr berufliches Handeln und insbesondere die Versorgungspraxis von unseren Angeboten profitiert haben? Welche Anregungen haben Sie mitgenommen?
Es grüßt Sie im Namen des Zentrums für Gesundheitsethik
Ihre Julia Inthorn
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Aktuelles
Farbe bekennen
Die Notwendigkeit, sich gegen demokratiefeindliche und Menschenwürde-verletzende Äußerungen klar zur Wehr zu setzen, besteht in allen gesellschaftlichen Bereichen. So musste jüngst auch die Ärztekammer Sachsen, gemeinsam mit anderen, klare Worte zu einem Vorfall finden. link
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Ethik Praktisch
Zum Verhältnis von Pflege und Pflegeethik
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Im Bereich der Pflegeberufe gilt der Akt der Pflege als Kernstück. Bedeutend dabei ist die Einbettung in ein Konzept ganzheitlicher Pflege. Ganzheitliche Pflege anderer Menschen, ihrer Familien und ihres sozialen Umfelds in allen Lebensabschnitten, in verschiedenen Gesundheitssituationen und ihrem Lebensumfelde wird dabei als humanistische Aufgabe verstanden. Ethische Prinzipien wie Wohltun, Nicht-Schaden, Gerechtigkeit und Respekt vor der Autonomie müssen dabei durchgängig berücksichtigt werden, damit jeder die notwendige Pflege in gerechter Weise und ohne jede Art von Diskriminierung oder Ausgrenzung erhält.
Aufgrund dieses komplexen Geflechtes von Bedingungen müssen Pflegekräfte hierfür ihre Arbeit mit anderen Gesundheitsberufen koordinieren. Zudem darf sich das Pflegepersonal nicht auf wissenschaftliche oder technische Aspekte pflegerischer Tätigkeit beschränken, sondern muss kontinuierlich ethische und bioethische Aspekte in der konkreten Versorgung einbeziehen. Zur professionellen Weiterentwicklung der Pflege ist Pflegeethik als praktischer Ansatz im Gegenüber zu reflexiven, theoretischen Ansätzen in einer integrierten Ausbildung zu fördern.
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ZfG intern
Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt: Reflexion des Arbeitsprozesses
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Bild:
Landeskirche Hannovers
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Im Frühjahr dieses Jahres haben wir mit der Erarbeitung des Schutzkonzepts zur Prävention sexualisierter Gewalt begonnen. Der bisherige Prozess ist uns stellenweise schwergefallen. Sexualisierte Gewalt ist ein Thema, über das man, wenn man ehrlich ist, nicht so gerne nachdenkt. Gleichzeitig ist das Wissen um die Strategien der Täter*innen wichtig, um sinnvolle Präventionsstrategien zu entwickeln. Nur, wenn wir das Schlimmste für möglich halten, können wir überlegen, wie wir das Risiko dafür minimieren. Die Entwicklung des Schutzkonzeptes ist ein niemals abgeschlossener Prozess. Dies ist wichtig für eine anhaltende Beschäftigung mit dem Thema und gleichzeitig birgt es die Gefahr, Maßnahmen vorerst vage zu belassen und nicht zu konkretisieren – insbesondere dann, wenn die Maßnahmen etablierte Regeln im Umgang miteinander infrage stellen. Sich der eigenen Verantwortung sowohl im Kleinen als auch im Großen zu stellen, ist nicht immer einfach. Aber es ist notwendig damit wir als Institution unseren Beitrag leisten zu einem Kulturwandel innerhalb der evangelisch-lutherischen Kirche. Es gilt, sich dem Thema mit all seinen Konsequenzen zu stellen und die bisherigen Strukturen, die sexualisierte Gewalt im großen Umfang möglich machten, kritisch zu hinterfragen.
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Zum Weiterdenken
Elektronische Patientenakte
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Haben Sie auch schon Post von der Krankenkasse bekommen zur elektronischen Patientenakte? Spätestens 2025 muss diese für alle Versicherten von gesetzlichen Krankenversicherungen zur Verfügung gestellt werden. Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, ob oder welche Daten einem selbst in welcher Weise wichtig erscheinen und sich zu informieren, welche Ziele mit diesem Digitalisierungsschritt verbunden sind. Das geht auf den Seiten der eigenen Krankenkasse, der Seite der gematik oder der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
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Hintergrund
Reform der Lebendnierenspende
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Aktuell gib es wieder unterschiedliche Bemühungen, durch Änderungen des Transplantationsgesetzes die Situation von Patientinnen und Patienten auf der Warteliste zu verbessern. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht dabei vor allem die Bundesratsinitiative zur Einführung der Widerspruchslösung. Die geplante Ausweitung der Lebendorganspende um die Überkreuzlebendnierenspende und die nicht gerichtete anonyme Lebendnierenspende findet außerhalb von Fachkreisen dagegen weniger Beachtung – dabei wirft insbesondere die nicht gerichtete Lebendnierenspende durchaus ethische Fragen auf.
Im Kern geht es dabei um das Verhältnis von Autonomie und Nichtschädigung. Eine Lebendorganspende ist immer mit Risiken für die Spenderin bzw. den Spender verbunden und steht daher in Spannung zum ärztlichen Gebot des „primum non nocere“. Die Lebendspende im persönlichen Nahbereich stellt insofern einen Sonderfall dar, als das Wohlergehen von Eltern und Kindern, Ehe- bzw. Lebenspartnern oder Geschwistern ohnehin in vielfältiger Weise miteinander verschränkt ist und eine strikte Trennung wenig Sinn ergibt.
Bei einer Spende zwischen Personen, die einander überhaupt nicht kennen, ist die Ausgangslage jedoch eine andere. Reicht die informierte Einwilligung der Spenderin oder des Spenders allein aus, um das Zufügen eines (potenziellen) Schadens zu rechtfertigen? Diese Frage kann man unterschiedlich beantworten; sie sollte aber zumindest diskutiert werden, ehe die nicht gerichtete anonyme Lebendnierenspende in Deutschland zugelassen wird.
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Ethik und Seelsorge
Spiritualität als mögliche Prävention von Moral Distress?
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In Gesundheitsberufen kommt es unter bestimmten Umständen zu „Moral Distress“, zum Beispiel in Situationen, bei denen die eigenen Werte nicht mehr mit der beruflichen Realität vereinbar sind. Zur Prävention von Moral Distress ist es neben der Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen möglich die individuelle Resilienz zu stärken. Resilienz wird dabei wiederum durch Schutzfaktoren gefördert, wozu auch eine persönliche Spiritualität zählen kann. Es gibt bereits mögliche Ansätze einer Integration von Spiritualität in den Arbeitsalltag, z.B. in Form spiritueller Pausen, bei welchen kurz innegehalten wird, um sich zu sammeln und achtsam zu werden. Aber wie könnte diese Ressource im Gesundheitswesen – ggf. unter Einbezug der Krankenhausseelsorge – noch stärker integriert werden, ohne die strukturellen Rahmenbedingungen aus dem Blick zu verlieren? Wichtig ist dabei, dass ebenfalls verhindert wird, dass Spiritualität die Resilienz möglicherweise abschwächt und damit zu einem Risikofaktor wird.
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Zentrum für Gesundheitsethik
an der Ev. Akademie Loccum
Knochenhauer Str. 33 30159
Hannover T: 0511 1241-496
E-Mail: zfg@evlka.de
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