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Ende März hat der Deutsche Bundestag wichtige Änderungen bei der Lebendorganspende beschlossen. Neben einer Spende unter Menschen, die einander persönlich nahestehen, sollen in Zukunft auch die so genannte Überkreuzlebendnierenspende und die nicht-gerichtete anonyme Lebendnierenspende möglich sein. Das ZfG und die Evangelische Akademie zu Berlin haben für den 1. Juli 2026 ein Online-Fachgespräch mit Expert*innen aus Medizinethik, Psychosomatik und Transplantationsmedizin angesetzt, um die praktischen Konsequenzen der Neuregelung zu diskutieren.
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